Gemeinde Waldbrunn

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Was ist zu erledigen bei einer An-, Ab- oder Ummeldung ?

Information gemäß Art.13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen finden Sie hier.

 

Anmeldung
Wenn Sie eine Wohnung in Waldbrunn beziehen, müssen Sie sich beim Bürgerbüro anmelden. Hierzu bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und/oder Reisepass mit. Für Kinder ist der Kinderreisepass oder eine Geburtsurkunde vorzulegen. Eine Abmeldung beim bisherigen Wohnort ist nicht erforderlich.

Abmeldung
Eine Abmeldung ist nicht mehr erforderlich, wenn Sie aus Waldbrunn wegziehen und eine neue, bisher nicht gemeldete Wohnung beziehen. Eine Abmeldung ist weiterhin erforderlich bei

  • einem Wegzug ins Ausland
  • einem Wegzug in eine bereits bestehende weitere Wohnung.

Ummeldung innerhalb von Waldbrunn
Ziehen Sie innerhalb von Waldbrunn um, müssen Sie sich ummelden. An-, Ab- und Ummeldungen können Sie im Einwohnermeldeamt im Rathaus Waldbrunn (jeweils während der Öffnungszeiten) vornehmen.

Sie benötigen dazu:

  • Ihren Bundespersonalausweis und gegebenenfalls die Ausweise Ihrer Familienangehörigen.
  • Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Meldefrist nur eine Woche beträgt.
  • Die Nichteinhaltung bedeutet eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

An was ist außerdem zu denken im Zusammenhang mit Zu-, Um- oder Wegzug?

  • Wenn Sie Empfänger von Sozialhilfe oder Wohngeld sind, sollten Sie der zuständigen Behörde die neue Anschrift mitteilen.
  • Sollten Sie Zahlungen an die Gemeinde zu leisten haben, ersparen Sie sich und der Gemeinde sehr viel Arbeit, wenn Sie uns ein  Sepa-Lastschriftmandat erteilen.
  • Auch das Finanzamt sollte Ihren neuen Wohnsitz erfahren. Für die Gemeinde Waldbrunn ist das Finanzamt Mosbach zuständig.
  • Für die Wasserversorgung ist die Gemeinde zuständig.
  • Als Hauseigentümer sind Sie Anschlussnehmer und Zahlungspflichtiger. Bezüglich der Umschreibung des Anschlusses und der Ablesung des Zählerstandes setzen Sie sich bitte mit dem Rechnungsamt in Verbindung.
  • Bei einem Mietverhältnis erfolgt die Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren grundsätzlich über den Hauseigentümer.

Hundesteuer

Die Anmeldung eines Hundes erfolgt im Rathaus Zimmer 32 oder Sie schicken uns ein ausgefülltes Anmeldeformular.

Weitere Informationen auch unter der Rubrik "Steuern und Gebühren"

Abfallentsorgung

Informationen finden Sie unter der Rubrik "Ver- und Entsorgung"

Amtsblatt

Das Amtsblatt des Gemeinde-Verwaltungsverbandes Neckargerach-Waldbrunn erscheint wöchentlich.

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Gemeinde Waldbrunn

Alte Marktstr. 4
69429 Waldbrunn
Fon: 06274/930-0
Fax: 06274/930-230
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag
8:30-12:00 und 13:30-16:00 Uhr

Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
8:30-12:00 und 13:30-18:00 Uhr

Freitag
8:30-12:00 Uhr