Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Waldbrunn ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
 Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.waldbrunn-odenwald.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
 Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
 Die Webseite befindet sich in der Überarbeitung, sie wird nach dem Relaunch im Sommer 2025 den Anforderungen entsprechen.
Nicht barrierefreie Inhalte
 Die Anforderung 5.2 Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen ist nicht erfüllt.
 Die Anforderung 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt ist nicht erfüllt.
 Die Anforderung 9.1.3.1 Info und Beziehungen ist nicht erfüllt.
 Die Anforderung 9.1.4.3 Kontrast (Minimum) ist nicht erfüllt.
 Die Anforderung 9.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben oder Fokus ist nicht erfüllt.
 Die Anforderung 9.2.1.1 Tastatur ist nicht erfüllt.
 Die Anforderung 9.2.4.1 Blöcke überspringen ist nicht erfüllt.
 Die Anforderung 9.2.4.4 Linkzweck im Kontext ist nicht erfüllt.
 Die Anforderung 9.4.1.1 Syntaxanalyse ist nicht erfüllt.
 Die Anforderung Deutsche Gebärdensprache, § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. & 4 BITV 2.0 ist nicht erfüllt.
 Die Anforderung Leichte Sprache, § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m § 4 BITV 2.0 ist nicht erfüllt.
 Die Anforderung Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO ist nicht erfüllt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
 Diese Erklärung wurde am 09.12.2024 anhand der Mustererklärung der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg erstellt.
 Die Erklärung wurde zuletzt am 28.11.2024 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
 Unter dem nachfolgenden Link, können Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitgeteilt und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte eingeholt werden: 
Gemeinde Waldbrunn | Rückmeldungen |  
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
 Schlichtungsstelle
 Else-Josenhans-Straße 6
 70173 Stuttgart
 Telefon: 0711 123 39375
 E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
 Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
 Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz  1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
 
  
 
