Gemeinde Waldbrunn

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Gemeinde Waldbrunn macht sich auf den Weg in die Flurneuordnung

Wie in vielen anderen Kommunen im Neckar-Odenwald-Kreis in den letzten Jahrzehnten bereits geschehen, will sich auch die Gemeinde Waldbrunn auf den Weg machen, in Flurneuordnungsverfahren auf ihrem Gemeindegebiet einzusteigen.

Die Flurneuordnung ist über die Bedeutung einer agrarstrukturellen Ordnungsmaßnahme hinaus zu einem umfassenden Instrument zur Entwicklung der ländlichen Räume geworden und beson­ders geeignet, die Ziele der Landentwicklung sozialverträglich und bürgernah umzusetzen.

Neben einkommenswirksamen Verbesserungen für die Land- und Forstwirtschaft werden in großem Umfang Leistungen für die Allgemeinheit erbracht.

Kernkompetenz der Flurneuordnung sind die Moderation unterschiedlicher Nutzungsinteressen und die Möglichkeit, Grundeigentumsverhältnisse umfassend neu zu ordnen. Mit dieser Kombi­nation werden für die Herausforderungen im Ländlichen Raum geeignete Lösungen gefunden. Die Flurneuordnung ist somit ein Förderinstrument zur Entwicklung der gesamten ländlichen Gemarkungen. Maßnahmen in der Feldlage, im Wald oder in den Ortslagen sind mit den Fördermitteln aus der GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz) mit einer Bezuschussung von bis zu 85 % förderfähig.

Hierzu zählen Wege, Ortsstraßen, Plätze, wasserbauliche und landschaftspflegerische Maßnahmen, Freizeit- und Erholungseinrichtungen.

Im Rahmen des im Gemeinderat am 30.09.24 durch Vertreter des Landratsamtes Fachdienst Flurneuordnung und Landesentwicklung vorgestellten Verfahrens sowie möglicher Maßnahmen, soll auf Wunsch und im Benehmen mit Verwaltung und Gemeinderat der Einstieg in ein erstes Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren mit der Flurneuordnung „Höllgrund“ (Abschnitt Strümpfelbrunn bis Antonslust) auf den Weg gebracht werden.

Hauptziel ist die Modernisierung der Gemeindeverbindungsstraße von Strümpfelbrunn über den Ober- und Un­terhöllgrund bis Antonslust auf Gemarkung Eberbach, die auch für die Land- und Forstwirtschaft sowie die Erholungsvorsorge von großer Bedeutung ist.

Um eine möglichst große Transparenz für die geplanten Maßnahmen bei den betroffenen Grundstückseigentümern zu schaffen, hat die Flurbereinigungsbehörde am 22.10.2024 zu einer Informationsveranstaltung ins Rathaus Waldbrunn eingeladen, der rd. 30 Eigentümer gefolgt sind.  

Mit dieser PDF (bitte anklicken!) besteht die Möglichkeit den Ablauf und Inhalt der Info-Veranstaltung anzusehen.

Im geplanten Verfahrensablauf wird der Gemeinderat in der Sitzung am 25.11.2024 über das weitere Vorgehen und die geplante Antragstellung zur Aufnahme in das Arbeitsprogramm 2025 der Flurneuordnungsverwaltung des Landes entscheiden.

 

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