Bekanntmachung
Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens
„Landtag verkleinern“ über das
„Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“
Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Mittwoch, 11. September 2024 und endet am Dienstag, 10. Dezember 2024.
Die Eintragungsliste für die Gemeinde Waldbrunn wird in der Zeit vom 11. September 2024 bis 10. Dezember 2024 im Rathaus Waldbrunn, Bürgerbüro, Alte Marktstraße 4, 69429 Waldbrunn zu folgenden Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten.
Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die den Gemeindebediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintragungswillige sollten daher zur Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Die Eintragungsblätter für die freie Sammlung, die in der Zeit vom 12. August 2024 bis einschließlich 11. Februar 2025 durchgeführt wird, sind zur Bescheinigung des Eintragungsrechts bis spätestens Dienstag, 11. Februar 2025, bei der Gemeinde einzureichen, in der die unterzeichnende Person ihre Hauptwohnung hat. Die geprüften Eintragungsblätter verbleiben dann bei der Gemeinde.
Nach Ablauf der Einreichungsfrist werden die Eintragungslisten aus der amtlichen Sammlung und die Eintragungsblätter aus der freien Sammlung an den Kreisabstimmungsleiter beim Neckar-Odenwald-Kreis weitergegeben.
Auf die Veröffentlichung im gemeinsamen Teil dieses Amtsblattes vom 01. August 2024 wird ebenfalls verwiesen.