Darstellung

Darstellung verkleinernDarstellung auf Browserstandard zurücksetzenDarstellung vergrößernZur Navigationshilfe
Mülbner See
Blick in den Höllgrund
Rathaus
Frühling - Katzenbuckel mit Wolken

Seiteninhalt

Neubürgerinformation

Was ist zu erledigen bei einer An-, Ab- oder Ummeldung ?

Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung in Waldbrunn beziehen, müssen Sie sich beim Bürgerbüro Zimmer 12 anmelden.

Hierzu bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und/oder Reisepass mit.

Für Kinder ist der Kinderreisepass oder eine Geburtsurkunde vorzulegen.

Eine Abmeldung beim bisherigen Wohnort ist nicht mehr erforderlich.

Abmeldung

Eine Abmeldung ist nicht mehr erforderlich, wenn Sie aus Waldbrunn wegziehen und eine neue, bisher nicht gemeldete Wohnung beziehen.

Eine Abmeldung ist weiterhin erforderlich bei

  • einem Wegzug ins Ausland
  • einem Wegzug in eine bereits bestehende weitere Wohnung.

Ummeldung innerhalb von Waldbrunn

Ziehen Sie innerhalb von Waldbrunn um, müssen Sie sich ummelden.

An-, Ab- und Ummeldungen können Sie im Einwohnermeldeamt im Rathaus Waldbrunn (jeweils während der Öffnungszeiten) vornehmen.

Sie benötigen dazu:

  • Ihren Bundespersonalausweis und gegebenenfalls die Ausweise Ihrer Familienangehörigen.
    Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Meldefrist nur eine Woche beträgt.
    Die Nichteinhaltung bedeutet eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

An was ist außerdem zu denken im Zusammenhang mit Zu-, Um- oder Wegzug ?

  • Wenn Sie Empfänger von Sozialhilfe oder Wohngeld sind, sollten Sie der zuständigen Behörde die neue Anschrift mitteilen.
  • Sollten Sie Zahlungen an die Gemeinde zu leisten haben, ersparen Sie sich und der Gemeinde sehr viel Arbeit, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen.
    Auch das Finanzamt sollte Ihren neuen Wohnsitz erfahren. Für die Gemeinde Waldbrunn ist das Finanzamt Mosbach zuständig.
  • Für die Wasserversorgung ist die Gemeinde zuständig.
    Als Hauseigentümer sind Sie Anschlussnehmer und Zahlungspflichtiger. Bezüglich der Umschreibung des Anschlusses und der Ablesung des Zählerstandes setzten Sie sich bitte mit dem Rechnungsamt in Verbindung.
    Bei einem Mietverhältnis erfolgt die Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren grundsätzlich über den Hauseigentümer.

Hundesteuer

Die Anmeldung eines Hundes erfolgt im Rathaus Zimmer 32 oder Sie schicken uns ein ausgefülltes Anmeldeformular.

Weitere Informationen auch unter der Rubrik "Steuern und Gebühren"

Abfallentsorgung

Informationen finden Sie unter der Rubrik "Abfallentsorgung"

Amtsblatt

Das Amtsblatt des Gemeinde-Verwaltungsverbandes Neckargerach-Waldbrunn erscheint wöchentlich.

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Waldbrunn
Alte Marktstraße 4
69429 Waldbrunn
Fon: 06274/930-0
Fax: 06274/930-230
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Rathaus

Montag bis Freitag:
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag und Dienstag:  
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Lebenslagen

Sie haben ein Anliegen zu einer bestimmten Dienst- leistung?

Ausführliche Informationen haben wir für Sie im Bereich Lebenslagen.

Mitarbeiter

Hier kommen Sie direkt zu den einzelnen Ansprechpartnern.

Kontakt & Urherberrecht

© 2013 Gemeinde Waldbrunn - cm city media GmbH
Gemeinde Waldbrunn | Alte Marktstraße 4 | 69429 Waldbrunn | Fon: 06274/930-0 | Fax: 06274/930-230 | E-Mail schreiben